Elterneinwilligung bei
Minderjährigen
Satzungsgrundlage
Die §§ 10 und 11 der Bundessatzung der Jungen Alternative formulieren folgende allgemeine Voraussetzungen der Mitgliedschaft, die teilweise näher durch den Bundeskonvent ausgestaltet wurden. Es gilt demgemäß das Folgende:
Voraussetzungen der Vollmitgliedschaft (§§ 11, 10 JA-Bundessatzung)
- 14 und 36 Jahre (im Falle der Minderjährigkeit mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten);
- Vorbehaltloses Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung;
- Ablehnung physischer Gewalt zur Durchsetzung politischer Standpunkte;
- Keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von wenigstens einem Jahr , soweit die Tat mit den vorstehenden Prinzipien unvereinbar ist;
- Keine gegenwärtige Aktivität in einer Organisation, welche zur AfD oder JA konkurriert
- Keine gegenwärtige oder ehemalige Aktivität in einer Organisation, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt
Mit dem Beitritt in die Junge Alternative gehst du juristisch betrachtet einen zivilrechtlichen Vertrag ein. Du erwirbst einerseits gewisse Rechte, welche dir in der Satzung garantiert sind (z.B. Stimmrecht, d.h. du darfst an Abstimmungen teilnehmen und zu Wahlen antreten), hast aber auch auf der anderen Seite Pflichten (z.B. Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages). Da dir aus diesem Vertrag also nicht nur Vorteile erwachsen (§ 107 BGB), hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass du aufgrund einer mangelnden vollen Geschäftsfähigkeit die Einwilligung der Erziehungsberechtigten benötigst (im Regelfall sind das deine Eltern, § 1629 Absatz 1 BGB).
Es ist also im Regelfall erforderlich, dass beide deiner Elternteile vor der Antragstellung auf Mitgliedschaft in der Jungen Alternative zustimmen. Du kannst das vorgefertigte Formular hier herunterladen und deine Eltern ausfüllen lassen. Sende uns dieses im Anschluss einfach per Email zu (zum Kontaktformular).
Du kannst das Dokument auch direkt während der Antragstellung nach Eingabe deines Geburtsdatums mit hochladen.