Die §§ 10 und 11 der Bundessatzung der Jungen Alternative formulieren folgende allgemeine Voraussetzungen der Mitgliedschaft, die teilweise näher durch den Bundeskonvent ausgestaltet wurden. Es gilt demgemäß das Folgende:
Gemäß Bundessatzung und Beschlusslage des Bundeskonvents der Jungen Alternative gibt es bestimmte Organisationen, bei denen eine aktuelle oder vergangene Aktivität die Unvereinbarkeit einer Mitgliedschaft in der Jungen Alternative regelmäßig angezeigt ist. Es gilt – soweit nicht ausdrücklich anders benannt – die Unvereinbarkeitsliste der AfD entsprechend. Es kann jederzeit im Einzelfall per Antrag an den Bundeskonvent hiervon abgewichen werden. Solltest du in einer Organisation aktiv gewesen sein oder derzeit aktiv sein, welche auf der Unvereinbarkeitsliste steht, so wende dich direkt noch vor der Antragstellung an den Bundeskonvent (siehe unten).