Thema: Verfassungsschutz

Wir sind verdächtig bürgernah.

„Verfassungsschutz“ - Eine seriöse Behörde?

Die Regierenden bringen gebetsmühlenartig den „Verfassungsschutz“ (gemeint ist der politische Inlandsgeheimdienst) als Gralshüter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ins Spiel. Dabei ist dieser keineswegs die unabhängige, politisch neutrale und seriöse Instanz, welche sie vorgibt zu sein.

Die Dienst- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) übt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) aus [1], also der politisch von den Regierungsparteien abhängige Minister selbst. In den jeweiligen Bundesländern ist hinsichtlich der Landesämter für „Verfassungsschutz“ eine ähnliche politische Abhängigkeit gegeben.

Gegenwärtig ist auf Bundesebene also Nancy Faeser (SPD) dafür zuständig, zu überprüfen, ob die Einstufungen des sogenannten Verfassungsschutzes richtig oder falsch sind. Sie und ihre Partei sind dabei zugleich die größten Profiteure davon, wenn dem Wähler glauben gemacht wird, es sei bedenklich, die AfD oderdie Junge Alternative als ihre Jugendorganisation zu unterstützen.

Nancy Faeser erachtete es in der Vergangenheit jedenfalls nicht für problematisch, dass sie selbst für offen linksextremistische Vereinigungen Beiträge verfasste – Vereinigungen die übrigens selbst durch den „Verfassungsschutz“ beobachtet wurden.[2] Ihr wird aktuell vorgeworfen, eigene unliebsame Mitarbeiter bespitzelt zu haben, um diese los zu werden – offener Amtsmissbrauch. [3]

Wer beim „Verfassungsschutz“ noch von einer politisch unabhängigen Institution spricht, welche zum Ziel hat, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, der ist auf dem Holzweg. Diese Behörde ist zu einem Regierungsschutz verkommen, der als Wahlkampfhelfer der Ministerin agiert und für Misstände in den eigenen Reihein blind ist.

Die Aufgabe des BfV besteht laut § 3 Abs. 1 BVerfSchG eigentlich darin, Informationen zu sammeln und auszuwerten, um tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen zu erkennen. Der Präsident des BfV, Thomas Haldenwang, spricht aber sogar offen aus, dass er seien Aufgabe u.a. darin sieht, proaktiv in den Wahlkampf einzugreifen und Umfragewerte der AfD zu senken. [4]

Das bestätigt einmal mehr, dass diese Behörde in keinster Weise unabhängig ist oder ihrer eigentlichen Aufgabe nachgeht, sondern der politischen Opposition lediglich schaden Zufügen soll, damit die Regierungsparteien davon profitieren.

Aus gutem Grund aber entscheidet in Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht darüber, ob eine Partei verboten wird, weil sie verfassungsfeindlich ist (Art. 21 Abs. 2 GG, § 43 Abs. 1 BVerfGG). Es sind dabei hohe rechtsstaatliche Hürden zu achten. Genau deshalb darf der Verfassungsschutz als staatliche Behörde nicht so tun, als sei eine Partei quasi verboten, weil er den Wähler beeinflussen möchte.

Wir erinnern uns: 2018 wurde am Rande des Stadtfestes in Chemnitz ein Mann getötet und mehrere Personen zum Teil schwer verletzt – der Täter war ein Asylbewerber. Das passt natürlich nicht in die Erzählung, dass Asylbewerber nur „Goldstücke“ seien – u.a. Bundeskanzlerin Angela Merkel verbreitete also infolgedessen „Fakenews“ darüber, dass ein rechter Mob „Hetzjagden“ auf Asylbewerber in Chemnitz veranstaltete, um von der Debatte zum Thema Gewalt durch Asylforderer abzulenken.

Der damalige BfV-Chef Maaßen, der danach aus politischen Gründen seinen Platz räumen musste, bestritt, dass es derlei „Hetzjagden“ gab und richtete den Fokus auf das Problem der Migranten-Gewalt – Ein Affront gegen die Kanzlerin. Wahrheit aussprechen in diesem Amt? Unerwünscht! Dass selbst das Bundeskriminalamt[2] der Kanzlerin widersprechen musste, spielte dabei übrigens dann auch keine Rolle mehr, Maaßen musste gehen.

Ein weiterer Beleg dafür, dass unliebsame Beamte und Angestellte aus dem Weg geräumt werden, wenn diese der Regierung widersprechen. Maaßen wird, obwohl er selbst Präsident des BfV war, nunmehr von seiner eigenen ehemaligen Behörde ins Visier genommen[6] und sogar rechtsanwaltlich vertrauliche Gespräche abgehört.[7]

Wer in anderen demokratischen Ländern weltweit ähnlich befangene Behörden sucht, welche offiziell die Aufgabe haben, die politische Opposition zu bespitzeln, der wird vergeblich suchen – es gibt keine solchen.[8] Es kann einen Jedermann nur wundern, dass es gerade Deutschland ist, in dem trotz der leidlichen Erfahrung zweier Weltkriege und zweier Diktaturen auf deutschem Boden und dem damit einhergehenden langen Ringen nach Demokratie, derlei Zustände vorzufinden sind.

Dass der „Verfassungsschutz“ tatsächlich die Verfassung schützt, ist eine reine Innenansicht, die von den Regierenden und deren willfährigen Helfern kolportiert wird. Eine mittlerweile beachtliche Anzahl an ausländischen Pressevertretern blickt mit großer Sorge auf eine derartige Gängelung der AfD und der Jungen Alternative und den Zustand der Demokratie in Deutschland insgesamt.[9] 

Lesenswert / Quellen:
[8]    Jedenfalls nicht in demokratisch verfassten Staaten.

Es vermag noch so sehr zu verwundern – aber der „Verfassungsschutz“ in Deutschland glaubt nicht an die Existenz von Völkern. Es spricht davon, dass eine „propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe (…).“ verfassungsfeindlich sei.

Bspw. das jüdische Volk vor dem Jahr 1948 oder das polnischen Volk vor dem Jahr 1918, als es deren heutige Staaten in der rechtlich verfassten Form nicht existierten, hätte es nach der Anschauung des derzeitigen Präsidenten des BfV, Haldenwang, gar nicht gegeben – das ist schlichtweg absurd.

Es ist konsequent, dass eine derartige Behörde eine Partei und deren Jugendorganisation bekämpft, die sich für den Erhalt des Volkes im Sinne eines ethnisch-kulturellen Volkskonzeptes einsetzt. Für uns stellt dies aber keinerlei Grund dar, von unseren im Programm niedergelegten Standpunkten abzurücken. Im Gegenteil: Es bekräftigt uns sogar, daran festzuhalten.

Sehenswert zum Thema - Videosammlung

Wer sich einführend und allgemein  über das Thema „Verfassungsschutz“ informieren möchte, dem empfehlen wir die Kurzvideos von Matthias Helferich MdB. Er fasst in aller Kürze zusammen, worum es eigentlich im Kern geht.

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Ausführlicher erklären das Thema der Leiter der Arbeitsgruppe „Verfassungsschutz“ innerhalb der AfD, Dr. Roland Hartwig und dem Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek, wobei diese vor allem auf die rechtwidrige Beobachtung der AfD umfassend eingehen.

Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst /
Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Einige Interessenten sorgen sich, dass eine Beobachtung, sei es im Wege der Verdachtsfallbeobachtung oder als tatsächliches Beobachtungsobjekt, durch den klar politisch Missbrauchten Inlandsgeheimdienst dazu führen kann, dass Ihre Beschäftigung im Staatsdienst (Beamte und öffentlicher dienst gefährdet ist).  Der renommierte Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek hat dazu eine umfassende Ausarbeitung vorgelegt:

Etwas Ähnliches gilt für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, insbesondere für Jäger- und Sportschützen. Wir können hier keine pauschalen Angaben machen, sondern schauen uns lieber jeden einzelnen Fall zusammen mit Experten in diesem Rechtsgebiet an und können dir auf dieser Grundlage deine etwaigen Fragen viel präziser beantworten und nötigenfalls Rechtsbeistand leisten.